Die Stiftung übt ihre Tätigkeit im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Soltau, dem Nordkreis des Heidekreises, aus. Förderanträge können formlos eingereicht werden. Die Anträge sollen genaue Angaben zum Verwendungszweck und zu den Gesamtkosten enthalten. Ab 500,00 Euro ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen.
Bei der Prüfung der Fördermöglichkeiten wird auch die Finanzkraft des Antragstellers berücksichtigt. Eigenmittel sind - sofern vorhanden - in angemessenem Rahmen aufzubringen, weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind auszuschöpfen.
Mit den Stiftungserträgen sollen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und keine laufenden Kosten, so genannte “Daueraufträge”, sondern nur investive Maßnahmen und einmalige Projekte gefördert werden. Es können keine Mittel für Anschaffungen bereitgestellt werden, die zur Grundausstattung einer Einrichtung gehören und die durch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften zu finanzieren sind.
Bereits durchgeführte Projekte werden rückwirkend grundsätzlich nicht gefördert. Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut gestellt werden.
Der Vorstand der Stiftung beschließt über die Durchführung von Fördermaßnahmen. Er kann sich mit den Mitgliedern des Stiftungsrates beraten. Die Sitzungen des Vorstandes erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Eine Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein. So ist z.B. grundsätzlich eine Zweitförderung anderer Kreditinstitute ausgeschlossen. Die Ablehnung von Anträgen wird nicht begründet.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Die Stiftung ist berechtigt, in ihrem Geschäftsbericht oder anderen Veröffentlichungen über Fördermaßnahmen zu berichten.
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