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Versicherungen

Sie haben Fragen zu den VGH-Versicherungen?

Unser Kundenservice-Center ist gerne für Sie da!

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Freitag
09:00 bis 12:30 Uhr

Überblick

Warum ist eine private Unfall­versicherung wichtig und für wen

Wussten Sie, dass 76 Prozent* aller Unfälle nicht durch die gesetzliche Unfall­versicherung abgedeckt sind?
Die gesetzliche Unfall­versicherung sichert nur bei Unfällen auf dem Arbeits­weg, während der Arbeit und in der Uni oder Schule ab. Weder im Haushalt noch in der Freizeit oder auf privaten Reisen sind Sie versichert. Ist ein Familien­mitglied nach einem Unfall sogar auf einen Roll­stuhl angewiesen, kann ein Haus­umbau finanzielle Sorgen machen. Der VGH Unfallschutz schließt diese Versorgungs­lücke.

* Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Was kostet Sie ein barriere­freies Leben?

Leistungen

VGH Unfallschutz – Das Trio für Sie und Ihre Liebsten

  Basis Komfort Premium
Invaliditätsleistung (mehr)

ab 20 Prozent Invalidität

ab 0,1 Prozent Invalidität

ab 0,1 Prozent
Invalidität

Sofortleistung bei Diagnosestellung
zum Beispiel Kreuzbandriss (mehr)
Todesfallleistung (mehr) optional optional optional
Lebenslange Unfall-Rente (mehr) optional ab
50 Prozent Invalidität
optional ab
50 Prozent Invalidität, Verdoppelung ab
90 Prozent Invalidität
Krankenhaustagegeld Verdoppelung
ab dem vierten Tag (mehr)
optional optional
Anrechnung von Vorerkrankungen im Leistungsfall (Mitwirkung) (mehr) ab 25 Prozent ab 60 Prozent keine Anrechnung
Leistungslotse (mehr) Leistungslotse LeistungslotsePlus LeistungslotsePlus
Zusätzliche Leistungen
zum Beispiel kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrissen (mehr)
Erweiterter Unfallbegriff (mehr)


Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Eine ausführliche Produkt­übersicht zur VGH Unfall­versicherung sehen Sie hier in der PDF-Datei.

Leistungslotse

Die VGH lotst Sie auch durch schwere Zeiten

Ihr Leistungslotse

Ein Unfall kann Sie vor besondere Heraus­forderungen stellen.

Heraus­forderungen, die der VGH Leistungs­lotse Ihnen abnimmt. Er klärt alle notwendigen Fragen und unter­stützt Sie von Anfang an.

Er steht Ihnen hilfreich zur Seite

Der Unfall ist passiert und der Schock sitzt tief? Die VGH ist für Sie da. Der Leistungs­lotse nimmt im Fall der Fälle direkt mit Ihnen Kontakt auf.

  • Individuelle Unter­stützung ab dem Tag der Unfall­meldung
  • Telefonische Begleitung Ihres Heilungs­prozesses. So können Störungen früh­zeitig erkannt und darauf reagiert werden
  • Ermittlung Ihres jeweiligen Hilfe- und Unterstützungs­bedarfs

Ihr LeistungslotsePlus im VGH Unfallschutz Komfort und Premium

Mit dem LeistungslotsenPlus erhalten Sie zudem noch viele weitere, auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Leistungen wie zum Beispiel:

Ihr persönliches Reha-Management

Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen, unter­stützen wir Sie mit einem Reha-Manager: Ihrem persönlichen Unter­stützer, der zum Beispiel für Sie mit Ärzten spricht oder dafür sorgt, dass Sie beste medizinische Versorgung erhalten.

  • Individuelle Unter­stützung durch persönlichen Reha-Manager
  • Medizinische Reha-Beratung
  • Hilfsmittel­versorgung
  • Mobilitäts­sicherung
  • Wohnungs­beratung
  • Berufliche Reha-Beratung
  • Pflege­beratung

Sichern Sie sich die Unter­stützung eines umfang­reichen Netzwerkes von Experten!

Hilfs- und Pflege­leistungen

(Assistance-Leistungen) Haushalts­nahe Hilfs­leistungen wie zum Beispiel:

  • Menü-, Einkaufs- oder Wäsche­service
  • Fahr- und Begleit­service
  • Garten­pflege
  • Hilfe- und Pflege­leistungen für pflege­bedürftige Partner oder Verwandte

Für junge Familien zum Beispiel:

  • Kinder­not­betreuung (zum Beispiel Haus­aufgaben)
  • Versorgung mit einem Mittag­essen
  • Leistungen für Geschwister­kinder

Der VGH Sorgen­fresser für Sie

Das Extra-Plus für Familien – der VGH Sorgen­fresser. Für Familien beziehungs­weise Eltern mit einem verunfallten Kind hat die VGH ein weiteres Leistungs-Plus: den VGH Sorgen­fresser. 

Um Ihrem Kind und Ihnen die schwere Zeit nach einem Unfall zu erleichtern, organisiert die VGH Hilfen zur Ablenkung, wie zum Beispiel:

  • Ein Tablet, um Kontakt mit der Familie halten zu können
  • Ein drei­monatiges Streaming-Abo
Service

Schnelle Antworten finden

Sie möchten einen Schaden melden? Die Schaden­anzeige zur Allgemeinen Unfall­versicherung kann nicht elektronisch versendet werden, da es sich hierbei um empfindliche persönliche Daten handelt. Aus juristischen Gründen sind daher die Unterschriften des Versicherungs­nehmers und der versicherten Person zwingend erforderlich. Bitte erstellen Sie einen Ausdruck und reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schaden­meldung in Ihrer Geschäfts­stelle ein oder senden Sie sie auf dem Postweg an:

VGH Versicherungen
Abt. UL
Schiffgraben 4
30159 Hannover.

Bitte wählen Sie ein Formular aus:

Welche Unfälle sind bei der VGH Unfallversicherung versichert?

Die VGH leistet nicht nur bei „klassischen“ Unfällen – also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken – sondern zum Beispiel auch bei:

  • erhöhter Kraft­anstrengung
  • Unfällen durch Eigen­bewegungen
  • Unfällen durch Herz­infarkt oder Schlag­anfall
  • Nahrungsmittel­vergiftungen
  • Erfrierungen
  • tauch­typischen Krankheiten, Ertrinken oder Ersticken unter Wasser
  • bestimmten Infektionen, Impf­schäden und Insekten­stichen (auch Zecken­stichen)
  • Unfällen durch Geistes- und Bewussts­einsstörungen (zum Beispiel Krampf­anfälle, Epilepsie)

Was außerdem in der Unfall­versicherung versichert ist, finden Sie hier in der Leistungs­übersicht der VGH.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Ja. Die Unfall­versicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfall­versicherung zahlt nur bei Arbeits- oder Wege­unfällen beziehungs­weise bei Unfällen im Kinder­garten oder in der Schule, auf dem Weg dorthin und nach Hause.

Anders als die private Unfall­versicherung zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Und das, obwohl mehr als 70 Prozent der Unfälle in der Freizeit passieren.

Was ist der Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe?

Der Invaliditäts­grad ist der Grad der dauer­haften Beeinträch­tigung der körperlichen und geistigen Leistungs­fähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent angegeben und in der Regel nach der so­genannten Glieder­taxe (Tabelle mit festen Prozent­sätzen) berechnet. Diese Glieder­taxe finden Sie hier zum Download.

Wer kann die private Unfallversicherung abschließen?

Die Unfall­versicherung ist der notwendige Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Es ist der Unfall­schutz für die ganze Familie. Sie können die Unfall­versicherung ab Geburt abschließen.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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